4 StG, mit weiteren Hinweisen). Mit anderen Worten werden für die Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes insbesondere die wirtschaftlichen Beziehungen einer steuerpflichtigen Person zu einem Ort stark gewichtet, jedoch sind auch die persönlichen Beziehungen von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang spielen Familienangehörige eine wichtige Rolle. Die Praxis differenziert in diesem Zusammenhang zwischen Familie im weiteren Sinn (Beziehung zwischen erwachsenen Geschwistern oder zwischen Eltern und ihren erwachsenen Nachkommen) und Familie im engeren Sinn (Beziehung zwischen Lebenspartnern und zwischen Eltern und minderjährigen Kindern [vgl. Kästli/Teuscher, a.a.