Sie sei davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine administrative Angelegenheit in Folge der Fusion von C.________ mit der EG E.________ handle, weshalb sie der Aufforderung am 24. September 2021 nachgekommen sei. Sie habe bereits bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass sie und ihr Ehemann sich zwar regelmässig einige Tage in C.________ aufhalten würden, sich ihr Wohnsitz aber in F.________ ZH befinde und ihre Hauptaktivitäten auch dort stattfänden (Beilage J zum Schreiben der Rekurrentin vom 4.12.2023).