Auch würden die Arbeiten am und um das Haus in F.________ ZH unter den Stockwerkeigentümern aufgeteilt, wobei ihr Ehemann die Buchhaltung führe und Budgets erstelle. Er beschaffe jeweils auch die Informationen, die für die Entscheidung bei anstehenden grösseren Projekten betreffend das Mehrfamilienhaus in F.________ ZH notwendig seien. Weiter macht die Rekurrentin Ausführungen zum Stromverbrauch in den beiden Liegenschaften. Betreffend den Status als Wochenaufenthalterin erklärt die Rekurrentin, sie sei von der EG E.________ mit Schreiben vom 20. September 2021 aufge-