J. Gegen diesen Entscheid hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 15. November 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der EG F.________ ZH zu belassen. Sie hält dabei an ihrer bisherigen Argumentation fest und ergänzt, dass sich der Wasserverbrauch zwischenzeitlich merklich von 129 m3 im Jahr 2022 auf 82 m3 im Jahr 2023 gesenkt habe, was teilweise (nebst der bereits vorgebrachten Gartenbewässerung) auf die erfolge Reparatur des Abflussventils im April 2023 zurückzuführen sei.