-4- Werde vom ausgewiesenen Wert rechnerisch der durchschnittliche Verbrauch pro Wohneinheit ermittelt (ca. 66 m3), so entspreche dieser etwas mehr als der Hälfte des Verbrauchs betreffend die Liegenschaft in C.________. Ohne detaillierte Eigentümerabrechnung könne kein exakter Nachweis für den Verbrauch in F.________ ZH erbracht werden.