Zur Frage betreffend die Nutzung der Liegenschaft in C.________ an arbeitsfreien Tagen könne sie keine Angaben machen, da sie pensioniert sei(en) und es sich um ein Feriendomizil handle. Der hohe Wasserverbrauch betreffend die Liegenschaft in C.________ sei einerseits auf den heissen Sommer im Jahr 2022 und die damit zusammenhängende bzw. notwendig gewordene Bewässerung des Gartens zurückzuführen und andererseits mit einer defekten WC-Spülung erklärbar. Abschliessend hielt die Rekurrentin daran fest, dass ungeachtet der grosszügigeren Wohnverhältnisse in C.________, sich ihr Lebensmittelpunkt in F.________ ZH befinde.