Sollte sie dies nicht wollen, sei dies innert derselben Frist begründet mitzuteilen. Diesfalls würde der Entscheid zunächst nochmals intern durch die EG E.________ überprüft. Je nach Ergebnis würde auf eine Aufnahme ins Steuerregister verzichtet -2- oder die Wohnsitzfrage der kantonalen Steuerverwaltung zur Prüfung bzw. Entscheidung überwiesen werden (pag. 12-11).