Da für die EG E.________ diese Angaben zur Klärung des steuerrechtlichen Wohnsitzes nicht ausreichend waren, forderte sie bei der D.________ AG (Nachfolgerin der Wasserversorgungsgenossenschaft C.________) bzw. der Wasserversorgungsgenossenschaft C.________ Auskunft zum Wasserverbrauch über die letzten zehn Jahre in der Liegenschaft in C.________ an (pag. 7; Resultate pag. 8 und 9).