_) als Wochenaufenthalter gemeldet sind, hat die EG E.________ mit Schreiben vom 7. September 2022 (je in separaten Verfahren betreffend die Rekurrentin und ihren Ehemann) eine Abklärung des steuerrechtlichen Wohnsitzes angekündigt (Akten der Steuerverwaltung, pag. 1). Den entsprechenden Fragebogen reichte die Rekurrentin ausgefüllt, unterzeichnet (22.9.2022) und fristgerecht ein (pag. 6-2). Zum Wochenaufenthalt führte sie aus, dass es sich beim Haus in C.________ (EG E.________) um ein Ferienhaus handle (pag. 5) und sie und ihr Ehemann sich nicht an bestimmten Tagen in der Liegenschaft aufhielten (pag. 4).