A. A.________ (Rekurrentin) und ihr Ehemann sind beide pensioniert und Eigentümer von Liegenschaften sowohl im Kanton Zürich als auch im Kanton Bern. Sie leben zusammen in ungetrennter Ehe. Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hatten sie bis und mit dem Steuerjahr 2021 in der Einwohnergemeinde F.________ ZH (EG F.________ ZH). Da die Rekurrentin und ihr Ehemann seit dem 1. September 2021 in der Einwohnergemeinde E.________ BE (EG E.________) als Wochenaufenthalter gemeldet sind, hat die EG E.___