4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2017 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 5. Für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission werden den Rekurrenten keine Verfahrenskosten auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.