1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2016 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2016 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2017 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.