6.5 Bei dieser Ausgangslage erübrigt sich die Prüfung der weiteren inhaltlichen Vorbringen der Rekurrenten, welche sich auf die ausserordentliche Neubewertung beziehen. Ebenso kann auf die Durchführung eines Augenscheins verzichtet werden. Ein Augenschein wäre für die Feststellung des amtlichen Werts bzw. des Protokollmietwerts in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der seither vergangenen Zeit so oder so nur noch begrenzt aussagekräftig. Im Übrigen kann offengelassen werden, ob die Steuerverwaltung das rechtliche Gehör der Rekurrenten verletzt hat.