_), soweit die Gebäude(-teile) nicht gar direkt nebeneinanderliegen. Die Steuerrekurskommission qualifiziert diese bauliche Massnahme, die zu keiner Änderung in der Benützungsart geführt hat, im hier vorliegenden konkreten Einzelfall als Umbau und nicht als eigentlichen Neubau. Der neue amtliche Wert ergibt sich zudem insbesondere aufgrund der baulichen Veränderungen in der Wohnung, die zu einem neuen Notenendtotal von 31 (statt 30), einem neuen RE-Total und einem neuen wirtschaftlichen Alter geführt haben. Diese gelten ohne Weiteres als Renovation, Sanierung und/oder Umbau.