6.3 Auf dem von der Steuerverwaltung mit der Vernehmlassung zum Steuerjahr 2016 eingereichten Foto ist ersichtlich, dass der "Autounterstand" keine eigenständige Baute darstellt. Faktisch ist lediglich ein einfaches Holzkonstrukt an den vorbestehenden Balkonvorsprung angebaut worden. Dieses Konstrukt wirkt auf dem Foto zudem als indirekte Verlängerung der auf dem Nachbargrundstück liegenden Remise (Gebäude Nr. ________ auf dem Grundstück C.________ Gbbl. Nr. ________), soweit die Gebäude(-teile) nicht gar direkt nebeneinanderliegen.