6. Die Rekurrenten rügen mit verschiedenen Einwänden die ausserordentliche Neubewertung der Liegenschaft, welche den amtlichen Wert bzw. den aus dem Protokollmietwert abgeleiteten Eigenmietwert (kantonale Steuern und direkte Bundessteuer) ab dem Steuerjahr 2015 erhöht hat.