5.1 Im Kanton Bern werden sowohl der kantonale als auch der bundessteuerliche Eigenmietwert eines Grundstücks vom sog. Protokollmietwert abgeleitet, der im Rahmen der amtlichen Bewertung (d.h. der Bestimmung des Vermögenssteuerwerts des Grundstücks) ermittelt wird. Dabei werden zahlreiche Kriterien wie nutzbare Fläche, Bauqualität, Lage, Alter des Gebäudes oder das Mietzinsniveau der Standortgemeinde berücksichtigt. Die der vorliegenden amtlichen Bewertung zugrundeliegenden statistischen Erhebungen stammen noch aus den Jahren 1993-1996 (Details siehe: Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von