17 VRPG). Vorliegend sind die Einspracheentscheide vom 5. Oktober 2023 betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer der Steuerjahre 2016 und 2017 Gegenstand des Verfahrens, wobei sich dieselbe Rechtsfrage stellt. Deshalb rechtfertigt es sich, die Verfahren der Steuerjahre 2016 und 2017 zu vereinigen (betrifft die Verfahrensnummern 100 2023 445 / 200 2023 294 für das Steuerjahr 2016 und 100 2023 446 / 200 2023 295 für das Steuerjahr 2017). Die Entscheide werden somit aus Gründen der Prozessökonomie in ein und derselben Urteilsschrift getroffen.