N. Die Rekurrenten haben mit Schreiben vom 4. Januar 2024 ausgeführt, dass der Augenschein ohne jegliche Fragestellung erfolgt und die definitive Bewertung erst am Schreibtisch vorgenommen worden sei. Auch bei dieser Liegenschaft (wie in RKE 100 2018 405 betreffend die amtliche Bewertung des an der ________ in C.________ gelegenen Grundstücks) sei der Schätzer fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ein vorbestehender Estrich in Wohnraum umgewandelt worden sei, indem sämtlicher geltend gemachter Unterhalt ab 2006 als zusätzlicher Aufwand für die Wohnung ________ gewertet worden sei.