M. Mit Vernehmlassung vom 14. Dezember 2023 hat die Steuerverwaltung beantragt, die Rekurse und Beschwerden unter Kostenfolgen abzuweisen. Sie hat dafür auf die Rekurs- und Beschwerdevernehmlassung der Steuerverwaltung AB vom 6. Dezember 2023 verwiesen. Aus deren inhaltlich identischen Berichten hinsichtlich der Steuerjahre 2016 und 2017 geht hervor, dass anlässlich des Augenscheins vom 11. November 2016 Sanierungsarbeiten von rund CHF 90'000.-- auf den Aufnahmeprotokollen und ausführlicher auf dem Zusatzblatt Z9 festgehalten worden sind (etwa Elektroarbeiten, Wohnzimmer Maler + Boden, Fassade UG, Türen, Schreiner, Renovation Bad, Heizungswechsel und Anbau Autounterstand).