Dabei haben die Rekurrenten die massive Erhöhung des Eigenmietwerts aufgrund der Parkplatzüberdachung bestritten. Zudem sei eine falsche Noten-Bewertung hinsichtlich OG und DG festgestellt worden. Die Parkplatzüberdachung könne nicht zusätzlich zur Benotungsergänzung von OG/DG herangezogen werden. Das seit damals unverändert gebliebene OG sei mit dem Notentotal von 30 berücksichtigt worden. Da der Schätzer vermutlich der Meinung gewesen sei, es bestehe kein Unterschied in der Benotung der Wohnungen, sei das Notentotal willkürlich von 30 auf 31 angehoben worden. Dies habe zur beanstandeten unlogischen Eigenmietwerterhöhung geführt.