-4- gehalten (pag. 12-13 [2016]). Die Steuerverwaltung bestätigte ihren Standpunkt mit E-Mail vom 6. September 2023 (pag. 12 [2016]). K. Mit Einspracheentscheiden vom 5. Oktober 2023 hinsichtlich der Steuerjahre 2016 und 2017 wies die Steuerverwaltung die Einsprachen vollumfänglich ab (pag. 1-11 [2016]; pag. 1-11 [2017]). L. Dagegen haben die Rekurrenten am 30. Oktober 2023 mit zwei identischen Eingaben Rekurse und Beschwerden hinsichtlich der Steuerjahre 2016 und 2017 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie haben folgende Rechtsbegehren gestellt: