-3- Die heutige Küche bestehe seit 1990, die Wohnräume OG und die Treppe ins DG seien seit 1970 unverändert. Einzig das seinerzeitige Bad sei 2005 innen renoviert worden. Um den seit 2005 bestehenden Fehler nachzuweisen, ersuchten die Rekurrenten um einen Augenschein. Abschliessend hielten die Rekurrenten fest, dass der Einspracheentscheid vom 8. August 2018 hinsichtlich der amtlichen Bewertung einzig aus "Vernunftgründen" nicht weitergezogen worden sei (pag. 28-29 [2016]; pag. 16-17 und pag. 20-21 [2017]). Zur weiteren Behandlung der Angelegenheit wurden die Rekurrenten um Einreichung von Grundrissplänen von OG und DG gebeten (pag.