H. Die Rekurrenten führten mit E-Mail vom 27. Januar 2023 aus, dass mit der Türe vom Wohnraum zur Küche ursprünglich zwei Räume mit zwei RE-Bewertungen bestanden hätten. Die Situation habe sich mit der Erweiterung des Dachgeschosses (DG) im Jahr 2005 insofern geändert, als das Wohnzimmer vom Obergeschoss (OG) ins DG verlegt und eine Wohnküche geschaffen worden sei. Den Bereich mit 4.10 m2 als Wohnküche zu bezeichnen, erfordere aber eine Begründung der Steuerverwaltung. Wenn schon neu bewertet werde, sei zudem dem wirtschaftlichen Alter Rechnung zu tragen, wobei zwischen OG und DG zu unterscheiden sei.