G. Mit E-Mail vom 12. Dezember 2022 wiesen die Rekurrenten darauf hin, dass im Bericht nicht auf den Einwand des doppelt berücksichtigten Wohnraums eingegangen worden sei. Zu prüfen sei, ob die Wohn-/Essküche mit maximal 1.3 RE zu bewerten sei (pag. 39-40 [2016]; pag. 31-32 [2017]). Die Steuerverwaltung teilte den Rekurrenten mit Schreiben vom 20. Januar 2023 bzw. 23. Januar 2023 mit, dass sie die Einsprachen der Steuerjahre 2016 und 2017 gemäss beiliegender Stellungnahme der Steuerverwaltung AB abzuweisen gedenke (pag. 36 [2016]; pag. 28 [2017]).