E. Die Rekurrenten erhoben dagegen am 26. Oktober 2020 Einsprache mit dem sinngemässen Antrag, den Eigenmietwert zu reduzieren (pag. 38-39 [2017]). Zusätzlich zu den in der Einsprache 2016 vorgebrachten Punkten (vgl. Bst. C) machten sie geltend, dass die Überprüfung des Aufnahmeprotokolls vom 11. November 2016 ergeben habe, dass die Wohnküche mit 1.0 Raumeinheiten (RE) plus 1.1 RE (total 2.1 RE) aufgenommen worden sei. Beim Umbau 2005 sei das Wohnzimmer ins obere Geschoss verlegt worden. Auch sei der Demodierung Rechnung zu tragen.