A. A.________ (Rekurrent) ist Alleineigentümer u.a. der Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ (________ in C.________; nachfolgend: Liegenschaft). Diese bewohnt er mit seiner Ehefrau, B.________ (Rekurrentin; zusammen: Rekurrenten) teilweise selbst. Diverse zwischen 2005 und 2016 vorgenommene Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen im Umfang von rund CHF 90'000.-- sowie Arbeiten an einem Autounterstand führten dazu, dass am 11. November 2016 ein Augenschein durchgeführt wurde. In der Folge legte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung AB), den amtlichen Wert der Liegenschaft im Rahmen einer ausserordentlichen Neubewertung neu fest.