Andererseits wurde ein Restkaufpreis von CHF 133'000.-- aufgeführt, den die Rekurrentin ihrem Sohn im Sinn einer Schenkung erlasse (pag. 60). Dabei handelt es sich entgegen dem Vorbringen des Vertreters nicht um ein Rechtsgeschäft "uno actu", im Gegenteil, es handelt sich um zwei separate Rechtsgeschäfte.