D. Der Vertreter hat hiergegen im Namen der Rekurrentin am 27. Oktober 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt die Aufhebung des Einspracheentscheids der Steuerverwaltung vom 3. Oktober 2023 aufgrund des Vorliegens einer unentgeltlichen Handänderung und dem damit verbundenen Steueraufschub eines allfälligen Grundstückgewinns. Entsprechend sei die Steuerveranlagung neu auf CHF Null festzulegen. Seinen Antrag begründet er zusammengefasst damit, dass die vorliegende Handänderung in Anbetracht der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zweifellos unentgeltlicher Natur sei.