A. Mit öffentlicher Urkunde vom 18. November 2022, betitelt als "Kaufvertrag", übertrug A.________ (Rekurrentin) ihr Eigentum an der Liegenschaft C.________ Gbbl. Nr. ________ ihrem Sohn (nachfolgend auch Übernehmer). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), veranlagte am 25. Juli 2023 die Steuerforderung aus Grundstückgewinn für die Rekurrentin mit CHF 36'585.-- (Akten der Steuerverwaltung, pag. 3). Bei der Berechnung ging sie von einem Erlös in der Höhe von CHF 283'000.-- und von Anlagekosten im Betrag von CHF 70'114.-- aus, was einen Rohgewinn von CHF 212'886.-- ergab.