Ein Gülleverbot würde die Wohnqualität nach Ansicht der Steuerrekurskommission im Übrigen sogar verbessern. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ist jedoch der Zustand per Stichtag 31. Dezember 2020 entscheidend, weshalb eine tiefere Beno- -7- tung mit Blick auf eine zukünftige (und offenbar noch nicht definitiv beschlossene) Massnahme ohnehin nicht in Frage kommt.