Bei gleichbleibenden Vermögenserträgen (z.B. Eigenmietwert) führen ansteigende Vermögenswerte (z.B. amtlicher Wert eines Grundstücks) dazu, dass die Vermögenssteuerbremse eher wirksam wird. Der Eigenmietwert hat sich im Rahmen der allgemeinen Neubewertung nur moderat geändert, im vorliegenden Fall ist er bereits basierend auf dem Protokollmietwert gemäss Einspracheentscheid leicht zurückgegangen (und wird noch etwas geringer ausfallen, sollte der amtliche Wert gemäss Augenschein-Protokoll rechtskräftig werden).