6.2 Weiter wirft der Vertreter der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative vor, sie habe mehrere gesetzliche Pflichten verletzt, die sich aus Art. 180 Abs. 1 StG ergäben. Dieser Absatz hält in allgemeiner Weise fest, wofür die Steuer-