6.1 Der Vertreter des Rekurrenten macht hauptsächlich geltend, dass der Verkehrswert gemäss einer Online-Einschätzung CHF 944'000.-- betrage und der amtliche Wert daher zwischen CHF 665'000.-- (70 % des Verkehrswerts) und CHF 730'000.-- (77 % des Verkehrswerts) liegen müsse. Hierzu ist vorab darauf hinzuweisen, dass das Bundesgericht den vom Vertreter genannten Ziel-Median von 70 % als bundesrechtswidrig beurteilt hat, weil damit zu viele Grundstücke mit weniger als 70 % des Verkehrswerts bewertet würden. Dieser Wert wird vom Bundesgericht als untere Grenze eines zulässigen Vermögenssteuerwerts bezeichnet (BGE 148 I 210 E. 4.5.5).