-2- E. Mit Schreiben vom 31. März 2023 hat der Rekurrent, nunmehr vertreten durch B.________ (fortan: Vertreter), zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Es wird beantragt, den amtlichen Wert der Liegenschaft zwischen CHF 665'000.-- und CHF 730'000.-- festzusetzen. Zur Begründung bringt der Vertreter zum einen vor, dass die von der Steuerverwaltung herangezogenen Bewertungsgrundlagen die Auswirkungen der Bundesgesetzgebung hinsichtlich Zweitwohnungen zu Unrecht nicht berücksichtigen würden. Dadurch lägen die amtlichen Werte in den Gemeinden C.________, D.________ und E.________