C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 27. Januar 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt einen tieferen amtlichen Wert. Zur Begründung führt der Rekurrent aus, dass der amtliche Wert gemäss angefochtenem Einspracheentscheid bedeute, dass das Grundstück gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung für rund CHF 1.5 Mio. verkauft werden könne. Der tatsächliche Verkehrswert liege jedoch deutlich tiefer.