1. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 15. September 2023 betreffend die Liegenschaftsteuer für das Jahr 2020 wird aufgehoben. 2. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 15. September 2023 betreffend die Liegenschaftsteuer für das Jahr 2021 wird aufgehoben. - 13 - 3. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 15. September 2023 betreffend die Liegenschaftsteuer für das Jahr 2022 wird aufgehoben. 4. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 600.--, werden der EG G.________ zur Bezahlung auferlegt.