Denn Verfügungen müssen in einem gewissen Mass verbindlich sein, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Stimmt eine rechtskräftige Verfügung nicht mit den materiell rechtlichen Vorschriften überein, geraten das Legalitätsprinzip und das Prinzip der Rechtssicherheit in ein Spannungsverhältnis. Unter bestimmten Voraussetzungen verhilft der Gesetzgeber nun dem Legalitätsprinzip zum Durchbruch, indem er es ermöglicht, auf formell und materiell rechtskräftige Verfügungen zurückzukommen (Markus Reich, a.a.O., N. 114 zu § 26).