6.2 Wie die Steuerrekurskommission schon mehrfach festgestellt hat, wurden die ab 1999 geltenden amtlichen Werte rechtsgültig an F.________ eröffnet (RKE 100 2021 209 vom 19.1.2022, E. 3.3 [re Steuerjahre 2016-2018]; vgl. RKE 100 2019 259 vom 28.4.2020, E. 5.3.1 [re Steuerjahre 2011 und 2012]; vgl. zudem RKE 100 2017 401 vom 11.12.2018, E. 9 [re Steuerjahre 2005 und 2006]). Zudem bestreitet der Rekurrent nicht, dass er längstens Kenntnis von diesen hat, weshalb diese auch unabhängig von der rechtsgültigen Eröffnung an F.________ für ihn in Rechtskraft erwachsen wären.