BGer 2C_1028/2014 vom 20.7.2015, in ZBGR 2016 S. 428, E. 3, mit Hinweisen; Michel Daum in: Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 2. Aufl., 2020, N. 7 zu Art. 13 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG; BSG 155.21]). Dabei ist massgebend, was mit dem Verfahren angestrebt wird bzw. angestrebt werden kann (BGer 2C_509/2018 vom 24.6.2019, in sic! 2020 S. 24 und RPW 2019/3 S. 1079, E. 5.2, mit vielen Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu). Ziel des Rekurrenten ist die Aufhebung des Einspracheentscheids. Damit soll die Erhebung der Liegenschaftssteuer abgewehrt werden.