_ fest (inkl. Vergütungszins), weshalb sie für die Auszahlung um Mitteilung der Konto-IBAN bat (nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 6.8.2024). Ebenfalls am 22. Mai 2023 verfügte die EG G.________ neu Liegenschaftssteuern für die Jahre 2020, 2021 und 2022 an die Erbengemeinschaft D.________ (ZPV-Nr. 3________). Da sich die EG G.________ dabei auf die neuen amtlichen Werte abstützte, betrug die Liegenschaftssteuer CHF 3'363.80 pro Jahr (Verfügungen Liegenschaftssteuern 2020, 2021 und 2022 sowie die dazugehörigen Schlussrechnungen; nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 21.12.2023).