D. Am 22. Mai 2023 erliess die EG G.________ neue Verfügungen hinsichtlich der Liegenschaftssteuern für die Jahre 2020 und 2021 an die Erbengemeinschaft D.________ (ZPV- Nr. 2________), in welchen sie den Steuerbetrag auf CHF Null festlegte mit dem Mutationsgrund "Das Eigentum wurde gelöscht" (Verfügungen Liegenschaftssteuern 2020 und 2021; nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 6.8.2024). In den dazugehörigen Entscheidrechnungen stellte die EG G.________ Saldi zu Gunsten der Erbengemeinschaft D.________ fest (inkl. Vergütungszins), weshalb sie für die Auszahlung um Mitteilung der Konto-IBAN bat (nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 6.8.2024).