Dazu führte die EG G.________ aus, das virtuelle Steuersubjekt Erbengemeinschaft D.________ (ZPV-Nr. 2________) sei per 31. Dezember 2019 beendet worden. Da es bezüglich der zwischenzeitlichen Rechnungsstellungen nie eine Bemängelung gegeben habe, sei der Fehler erst aufgrund der Einsprache vom 30. Januar 2023 bemerkt worden. Im Steuerregister würden die Grundstücke der Erbengemeinschaft D.________, G.________ Gbbl. Nrn. 1 und 2, ab dem Jahr 2020 unter der (alten) ZPV-Nr. 3________ geführt.