"1. Die Liegenschaftssteuer 2022 wird infolge falscher Rechnungsstellung auf die ZPV- Nr. 2________ abgeschrieben. 2. Die Liegenschaftssteuer 2022 wird neu auf die ZPV-Nr. 3________ verfügt. 3. Bereits bezahlte Liegenschaftssteuern der ZPV-Nr. 2________ aus den Jahren 2020 und 2021 werden mit einem Vergütungszins zurückerstattet. 4. Rückwirkend werden die Liegenschaftssteuern der Jahren 2020 und 2021 auf die ZPV- Nr. 3________ neu verfügt.