___ die Liegenschaftssteuer 2021 analog wie diejenige 2020. Diese Forderung wurde am 8. Februar 2022 bezahlt (vgl. Verfügung Liegenschaftssteuer 2021 vom 31.12.2021 inkl. Zahlungsbeleg [Beilage 2 zum Schreiben vom 12.1.2024] und Liegenschaftssteuer 2021: Entscheidrechnung vom 22.5.2023 [nicht nummerierte Beilage zum Schreiben vom 6.8.2024]). Gegen beide Liegenschaftssteuerverfügungen wurden gemäss Akten keine Rechtsmittel ergriffen.