B. Am 31. Dezember 2020 verfügte die Einwohnergemeinde (EG) G.________ die Liegenschaftssteuer 2020 über CHF 3'300.25 hinsichtlich der beiden Grundstücke der Erbengemeinschaft D.________ (ZPV-Nr. 2________). Diese Forderung wurde am 4. Januar 2021 beglichen (vgl. Verfügung Liegenschaftssteuer 2020 vom 31.12.2020 inkl. Zahlungsbeleg [Beilage 1 zum Schreiben vom 12.1.2024] und Liegenschaftssteuer 2020: Entscheidrechnung vom 22.5.2023 [nicht nummerierte Beilage zum Schreiben vom 6.8.2024]). Per 31. Dezember 2021 verfügte die EG G.________ die Liegenschaftssteuer 2021 analog wie diejenige 2020.