100 23 437 100 23 438 100 23 439 Gemeinde: G.________ Eröffnung: 3.10.2024 RNA/NZB/aae STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Am 3. Oktober 2024 hat die hauptamtliche Richterin der Steuerrekurskommission im Rahmen ihrer Kompetenz als Einzelrichterin im Sinn von Art. 70 Abs. 4 des Gesetzes vom 11. Juni 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft in der Rekurssache von A.________ gegen Einwohnergemeinde G.________ betreffend die Liegenschaftssteuer für die Jahre 2020, 2021 und 2022 den Akten entnommen: