1. Der Rekurs wird abgewiesen. Der amtliche Wert des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1____ wird auf CHF 876'100.-- festgesetzt, gültig ab Steuerjahr 2020. Davon entfallen CHF 438'050.-- auf den hälftigen Miteigentumsanteil der Rekurrenten. 2. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission von total CHF 1'312.40 werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.