Beim Augenschein vom 1. Juli 2024 hat sich herausgestellt, dass der amtliche Wert gemäss Einspracheentscheid auf einer unrichtigen Raumaufnahme, einem zu hohen wirtschaftlichen Alter und auf einem falschen Mietwertcode für den Parkplatz basiert. Anders als von den Rekurrenten in Ziff. 2 ihrer Stellungnahme vom 6. September 2024 ausgeführt, sind die von der Delegation vorgenommenen Korrekturen keineswegs auf "Annahmen" zurückzuführen, sondern auf festgestellte Unrichtigkeiten bei der Raumaufnahme und beim Belag des Parkplatzes.