6.5 Die von der Delegation der Steuerrekurskommission vorgenommenen Korrekturen bei der Raumaufnahme, beim wirtschaftlichen Alter und bei den Parkplätzen bewirken einen amtlichen Wert von CHF 876'100.--. Dieser Betrag liegt um CHF 90'200.-- über dem amtlichen Wert gemäss angefochtenem Einspracheentscheid von CHF 785'900.--. Die Steuerrekurskommission kann alle Steuerfaktoren neu festsetzen und nach Anhören der steuerpflichtigen Person die Veranlagung auch zu deren Nachteil abändern (sogenannte "reformatio in peius", Art. 198 Abs. 2 und 199 Abs. 2 StG).